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Gemäß § 146 Abs. 1 Satz 2 AO 8222sollen Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich festgehalten werden. Hierdurch wird versucht, im sensiblen Bereich der Abwicklung von Vorgängen, die Bewegungen von Bargeld einschließen, ein dichtes Kontrollgefüge einzurichten65279. Die Anforderungen an ein solches Kontrollgefüge sind dabei an die Art und W

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